Honorar
Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Für bestimmte außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten kann im Einzelfall ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Für bestimmte außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten kann im Einzelfall ein Stundenhonorar vereinbart werden.