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Rechtsanwältin Petra Tonnemacher-Kolbeck

Fachanwältin für Familienrecht

 

1997 ist Frau Rechtsanwältin Tonnemacher-Kolbeck nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in unsere Kanzlei eingetreten.

 

In ihrem von Beginn an bearbeiteten Schwerpunktreferat "Familienrecht" erwarb Frau Rechtsanwältin Tonnemacher-Kolbeck bereits im Jahr 2000 ihre Zusatzqualifikation als "Fachanwältin für Familienrecht" und ist seither vorwiegend in den folgenden Fachbereichen tätig:

 

 

 

 

  • Eheverträge
  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Eltern- und Enkelunterhalt
  • Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Eltern
  • Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Kontakt- und Näherungsverbote
  • Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Partnerschaftsverträge