Rechtsanwältin Petra Tonnemacher-Kolbeck

Fachanwältin für Familienrecht
1997 ist Frau Rechtsanwältin Tonnemacher-Kolbeck nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in unsere Kanzlei eingetreten.
In ihrem von Beginn an bearbeiteten Schwerpunktreferat "Familienrecht" erwarb Frau Rechtsanwältin Tonnemacher-Kolbeck bereits im Jahr 2000 ihre Zusatzqualifikation als "Fachanwältin für Familienrecht" und ist seither vorwiegend in den folgenden Fachbereichen tätig:
- Eheverträge
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Eltern- und Enkelunterhalt
- Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Eltern
- Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat und Ehewohnung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Kontakt- und Näherungsverbote
- Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Partnerschaftsverträge