Honorar
Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Die Gebühren einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 190 € netto.
Für bestimmte außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten kann im Einzelfall ein Stundenhonorar vereinbart werden.
Im Mediationsverfahren und im Verfahren „Cooperative Praxis“ wird grundsätzlich ein Stundenhonorar vereinbart.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen, können wir für Sie Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Die Kosten einer Beratung bzw. unserer außergerichtlichen Tätigkeit können bei Vorliegen der Voraussetzungen über die Beratungshilfe abgerechnet werden. Bitte bringen Sie in diesem Fall zu Ihrem ersten Termin einen Berechtigungsschein mit, der Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen von Ihrem Wohnsitzamtsgericht ausgestellt wird. Auch bitten wir Sie Ihre Eigenbeteiligung von 15 € bei Ihrem ersten Termin in unserer Kanzlei zu bezahlen.