Erbrecht
Erbrechtliche Fragen stellen sich nicht nur im Todesfall, sondern können auch zu Lebzeiten einer Regelung zugeführt werden. Wir beraten und vertreten Sie sehr gerne insbesondere in folgenden Situationen und zu folgenden Themen:
- Letztwillige Verfügungen
- Beratung
- Gestaltung
- Erbvertrag
- Testament
- Ehegattentestament
- Berliner Testament
- Vermächtnis/Auflage
- Testierfähigkeit
- Testamentsauslegung
- Erbfall
- Annahme der Erbschaft/Ausschlagung
- Enterbung
- Pflichtteil/Pflichtteilsergänzung
- Nacherbe/Vorerbe
- Schlusserbe
- Miterbengemeinschaft
- Nachlassverwaltung
- Erbauseinandersetzung
- Teilungsanordnung
- Auskunftsrechte
- Nachlassverfahren
- Vorweggenommene Erbschaft
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Schenkungsverträge/Überlassungsverträge
- Nießbrauchsvorbehalt
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Als Ansprechpartner im Erbrecht steht Ihnen
Herr Rechtsanwalt Markus Kolbeck
gerne zur Verfügung.