Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Verwalter insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Wohnungskauf
    • vom Bauträger
    • vom Voreigentümer
    • Beratung zum Kaufvertrag
    • Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
    • Abnahme Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
    • Gewährleistungsfragen
  • Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers
    • Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander
    • Verhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer
    • Wohnungseigentümerversammlung
    • Beschlussfassung
    • Wohngeld
    • Jahresabrechnung
    • Sondernutzungsrechte
  • Prozessrecht
    • Beschlussanfechtungsklage
    • Baumängelprozess
    • Beweissicherung
    • Wohngeldklage

Als Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen

Herr Rechtsanwalt Markus Kolbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

gerne zur Verfügung.