Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Verwalter insbesondere zu folgenden Fragen:
- Wohnungskauf
- vom Bauträger
- vom Voreigentümer
- Beratung zum Kaufvertrag
- Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Abnahme Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Gewährleistungsfragen
- Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers
- Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander
- Verhältnis zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung
- Beschlussfassung
- Wohngeld
- Jahresabrechnung
- Sondernutzungsrechte
- Prozessrecht
- Beschlussanfechtungsklage
- Baumängelprozess
- Beweissicherung
- Wohngeldklage
Als Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen
Herr Rechtsanwalt Markus Kolbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
gerne zur Verfügung.