Rechtsanwalt
Stefan Kollmair
Herr Rechtsanwalt Stefan Kollmair unterstützt unser Team seit 1.3.2020 in den Rechtsgebieten „allgemeines Vertrags- und Schadensrecht“, „Werkvertragsrecht“ , „Kaufrecht“ und „Reiserecht“.
Ein weiterer Interessensschwerpunkt von Herrn Kollmair liegt im Baurecht und im Arbeitsrecht.
Herr Rechtsanwalt Kollmair hat den Fachlehrgang zum Erwerb der Qualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich absolviert.